Aus dem Fachörterbuch:

Alterswertminderung

Legaldefinition: § 23 ImmoWertV

(= Wertminderung wegen des Alters)
Minderwert (z.B. eines Gebäudes), der alleine auf die technische Alterung (d.h. auf den Zeitraum seit seiner Errichtung bzw. seit der Durchführung von Modernisierungen) und die damit verbundene Abnutzung zurückzuführen ist.
Die Alterswertminderung ist begrifflich zu unterscheiden von der wirtschaftlichen Wertminderung und den Wertminderungen infolge Baumängel, Bauschäden oder Unterhaltungsstau.

Lineare Alterswertminderung (Pkt. 4.3 Sachwert-RL)

Die lineare Alterswertminderung wird in einem Prozentsatz der Gebäudeherstellungskosten ausgedrückt und nach folgender Formel berechnet:

Alterswertminderung in % = ((Gesamtnutzungsdauer – Restnutzungsdauer) / Gesamtnutzungsdauer ))*100