Aus dem Fachörterbuch:

Bodenrichtwerte

Legaldefinition: § 196 BauGB

Durchschnittliche Bodenwerte für bestimmte in etwa lagegleichwertige Teilbereiche (Bodenrichtwertzonen) des Gemeindegebiets.

Sie werden aufgrund der Kaufpreissammlungen von den Gutachterausschüssen nach den Bestimmungen des BauGB und den entsprechenden Landesverordnungen jeweils zum Jahresende für lagetypische Grundstücke mit definierten Eigenschaften ermittelt.