Aus dem Fachörterbuch:

Cashflow (allgemein)

1. allgemein

Der Begriff „Cashflow“ stammt ursprünglich aus der finanzwirtschaftlichen Unternehmensanalyse bzw. dem internen Rechnungswesen, d.h. der Kosten- und Erfolgsrechnung. Der Cashflow wird als Differenz der Einzahlungen (z.B. Warenverkäufe) und der Auszahlungen (z.B. Gehälter) eines Unternehmens definiert und für Schuldentilgung, Investitionen oder Dividendenzahlungen benötigt.

2. bei Immobilien

Auf die einzelne Immobilie übertragen bedeutet der Begriff „Cashflow“, dass man zunächst die relevanten Ein- und Auszahlungen für das Objekt zusammenstellen muss. Bei vermieteten Immobilien stellen Mieterlöse und Einnahmen aus der steuerlichen Abschreibung der Anschaffungs- und Herstellungskosten die wesentlichen Einzahlungsgrößen dar. Die mit der Immobilie zusammenhängenden Bewirtschaftungskosten sind wesentliche Auszahlungsgrößen für die Cashflow-Beurteilung. Hierunter fallen vorrangig die Verwaltungskosten der Immobilie (Mietbuchhaltung, Mietvertragsgestaltung), die Betriebskosten (Strom, Gas, Wasser, Grundsteuer usw.), das Mietausfallwagnis, die Instandhaltungskosten und die Modernisierungskosten.

Die Differenz aus den aufgezeigten Objekteinzahlungen und -auszahlungen wird als Objekt-Cashflow bezeichnet.