Aus dem Fachörterbuch:

Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Das am 01.11.2020 in Kraft getretene und zum 01.01.2024 novellierte Gebäudeenergiegesetz (GEG) löste die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) sowie das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ab.

Das GEG regelt folgende Bereiche:

  • Energetische Mindestanforderungen für Neubauten und für Modernisierung, Umbau, Ausbau und Erweiterung bestehender Gebäude
  • Mindestanforderungen für Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie Warmwasserversorgung
  • Erstellung von Energieausweisen für Bestandsgebäude und Neubauten
  • Energetische Inspektion von Klimaanlagen
  • Ahndung von Verstößen (Ordnungswidrigkeiten)
  • Regelung der Stichprobenkontrollen von Energieausweisen und Inspektionsberichten von Klimaanlagen