Aus dem Fachörterbuch:
Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Das am 01.11.2020 in Kraft getretene und zum 01.01.2024 novellierte Gebäudeenergiegesetz (GEG) löste die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) sowie das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ab.
Das GEG regelt folgende Bereiche:
- Energetische Mindestanforderungen für Neubauten und für Modernisierung, Umbau, Ausbau und Erweiterung bestehender Gebäude
- Mindestanforderungen für Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie Warmwasserversorgung
- Erstellung von Energieausweisen für Bestandsgebäude und Neubauten
- Energetische Inspektion von Klimaanlagen
- Ahndung von Verstößen (Ordnungswidrigkeiten)
- Regelung der Stichprobenkontrollen von Energieausweisen und Inspektionsberichten von Klimaanlagen