Aus dem Fachörterbuch:

Lageplan

Lagepläne werden unterschieden nach

1. Großmaßstäbige Lagepläne in den Maßstäben 1:50, 1:100, 1:200 und 1:250 und
2. Lagepläne für die Beantragung von Baugenehmigungen.

Lagepläne zu 1. sind erforderlich, wenn die Auszüge aus der Flurkarte in den Regelmaßstäben 1:500 und 1:1.000 für Planungszwecke bezüglich Maßstab und Karteninhalt nicht ausreichend sind.

Lagepläne zu 2. zählen zu den erforderlichen Bauunterlagen für die Baugenehmigung und sind i.d.R. Auszüge aus der amtlichen Flurkarte. Sie sind nach den jeweiligen Landesverordnungen über Bauunterlagen zu erstellen.