Aus dem Fachörterbuch:

Merkantiler Minderwert

Trotz ordnungsgemäßer und vollständiger Instandsetzung eines (bergbau)geschädigten Gebäudes hegt ein Kaufinteressent, der i.d.R. nur bautechnischer Laie ist, den Verdacht, dass verborgen gebliebene Mängel und Schäden entstehen können. Die aus diesem Verdacht resultierende Wertminderung des Gebäudes auf dem Immobilienmarkt stellt den merkantilen Minderwert dar (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 04.02.2000 – 7 U 67/98).
Der merkantile Minderwert definiert sich nicht als ein „Wert“ an sich, sondern als eine in den Verkehrswert eingehende, d.h. ihn mindernde Eigenschaft der Sache. Er wird auch als psychologischer Minderwert bezeichnet.