Maklerrecht
21. November 2011
Ein Makler haftet wegen Falschberatung, wenn er seinen Kunden zu einem unvorteilhaften und überstürzten Erwerb eines Objekts verleitet. Das kann der Fall sein, wenn er einen notwendigen, objektiv ungesicherten Verkauf einer Immobilie zu einem bestimmten Preis innerhalb einer Frist als problemlos darstellt und dies dann misslingt.
(Quelle: OLG Hamm, Beschluss vom 27.06.2011)