Mietrecht

08. November 2011

Beruft sich ein Vermieter auf einen Mangel der Schriftform, so verstößt er gegen Treu und Glauen, wenn die betreffende Vertragsänderung lediglich für ihn vorteilhaft ist und er sie selbst initiiert hat.

(Quelle: OLG Bamberg, Urteil vom 02.03.2011)