Warum es „tierisch“ wichtig sein kann, sich um sein Erbe zu kümmern

20. April 2016

Vom Wert rechtzeitiger Beratung und fundierter Sachkenntnis

Wenn es im Erbfall um eine Immobilie geht, kommen dabei oft größere Summen ins Spiel; genauso wie allerdings auch der Gedanke, ‚Ach hätte man sich doch früher darum gekümmert.‘ Zumal dabei so manch unerwarteter Vermächtnisnehmer auf den Plan tritt. So auch bei Familie Lau …

Als Frau Lau nach dem Trauerfall ihrer kürzlich verstorbenen Tante Post vom örtlichen Tierhilfeverein erhält, glaubt sie zuerst an ein Missverständnis. Ihre geliebte Tante hatte ihr ein Häuschen mit großem Grundstück und romantischem Garten vererbt. Dass ihre Tante mit viel Herzblut im Tierschutz engagiert war, wusste Frau Lau zwar, dass die Tierschützer im Testament mit bedacht worden waren, jedoch nicht. Und jetzt forderte der Verein sein Vermächtnis ein, das gemäß letztem Willen ihrer Tante ein Geldbetrag in Höhe von einem Viertel des Grundstücksverkehrswertes betragen soll. Nun verlangte der von der Tante bedachte Tierhilfeverein binnen vier Wochen 50.000 € von Frau Lau, weil ein den Tierschutzverein ebenfalls unterstützender Makler den Verkehrswert pauschal auf 200.000 € angesetzt hatte. Dabei war das Haus ziemlich in die Jahre gekommen und auch größere Modernisierungen müssten dringend durchgeführt werden. Sollte das Objekt wirklich 200.000 € wert sein?

In jedem (Erb)Fall: gut beraten

Das schilderte jetzt Frau Lau verzweifelt einer auf Erbrecht spezialisierten Rechtsanwältin, die sie beruhigte und ihr bestätigte, dass in diesem Fall noch lange nicht das letzte Wort gesprochen sei. Eine vernünftige, auf Fakten beruhende, Klärung müsse her. Das vermeide zudem Streit. In erster Linie müsse man feststellen, wie hoch der Verkehrswert wirklich sei – das könne ein qualifizierter Gutachter ermitteln. Auch sollte die weitere Vorgehensweise möglichst mit dem Tierschutzverein abgestimmt werden, damit Frau Lau nicht durch eine Klage überrascht werde. Kommunikation ist in solchen Fällen sehr wichtig und kann auch verschiedene Parteien zueinander bringen. Zumal Frau Lau noch am Herzen liegt, dass sie keine Post mehr vom Tierhilfeverein bekommt und diese auch nicht selbst beantworten muss, sondern alles von der Rechtsanwältin geregelt wird. Denn jeder Brief rege sie erneut auf und macht ihr den Umgang mit dem erlittenen Trauerfall schwerer.

Anzeige Ratgeber Trauerfall | Erbrecht

Gemeinsame Anzeige von Immobilienbewertung Knut Hiller-Schleehuber und Rechtsanwältin Katharina Matsch in der Broschüre „Ratgeber Trauerfall“ (05/2016)

Was am Ende tatsächlich zählt

Die Rechtsanwältin empfiehlt, einen qualifizierten Gutachter mit einer Vorabüberprüfung (überschlägigen Wertermittlung) zu beauftragen, um einen angemessenen (tatsächlichen) Wert zu ermitteln. Schließlich müsse sich niemand auf die Angaben eines Dritten verlassen. Im Zuge einer ersten professionellen Wertschätzung stellt sich dann heraus, dass der vom Tierhilfeverein angegebene Wert augenscheinlich (deutlich) überhöht ist. Der eingeschaltete öffentlich bestellte Sachverständige erstellt daraufhin ein vollständiges und gerichtsfestes Verkehrswertgutachten. Mit dem Ergebnis, dass ein tatsächlicher Verkehrswert von 80.000 Euro ermittelt wird. Mit diesem Gutachten kann anschließend auch der Anwalt des Tierschutzvereins überzeugt werden. Frau Lau muss somit 30.000 Euro weniger an den Vermächtnisnehmer auszahlen und kann mit dem „übrigen“ Geld das Haus wieder auf Vordermann bringen.

Früher um „Später“ kümmern

Aber ein anderer Gedanke setzt sich bei ihr fest. Wie geht es mit dem Grundstück der Tante und dem eigenen Haus weiter, wenn sie selbst einmal nicht mehr ist? Schließlich hat sie aus zwei Ehen drei Kinder und bereits zwei Enkel. Denen möchte sie jedenfalls einen Streit ersparen. Frau Lau telefoniert gleich mit der Anwältin, um einen Beratungstermin in ihrer Vorsorgeangelegenheit zu vereinbaren und beauftragt zudem den Wertgutachter, sich in absehbarer Zeit auch ihr eigenes Haus anzuschauen. Dann könne man in der Familie vorsorglich beraten und entscheiden, was für alle das Beste ist. Das Ergebnis könne dann durch die Anwältin in klare, streitvermeidende juristische Regelungen und Dokumente umgesetzt werden.

Und Frau Lau wäre beruhigt, weil für sie die Vorsorge für den Krankheits- oder Todesfall erledigt wäre. Übrigens, Frau Lau kann sich jetzt, nachdem sie die Angelegenheit in professionelle Hände gelegt hat, wieder voll und ganz dem großen Garten ihrer Tante widmen, der ihr so am Herzen liegt.


Rechtsanwältin und Mediatorin Katharina Matsch
Kanzlei für Erbrecht und Vermögensnachfolge
www.matsch-erbrecht.de

Knut Hiller-Schleehuber
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Immobilienbewertung
https://hiller-schleehuber.de