Aus dem Fachörterbuch:

Baugenehmigung

Legaldefinition: LBauO (in RP § 70)

Die Baugenehmigung ist in den landesrechtlichen Bauordnungen geregelt. Sie ist eine hoheitliche Erklärung, dass dem beabsichtigten Bauvorhaben Hindernisse aufgrund des im Zeitpunkt der Erteilung der Genehmigung geltenden öffentlichen Rechts nicht entgegenstehen.

Die Baugenehmigung ist zu erteilen, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen, die im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren zu prüfen sind. (§ 72 SächsBO Abs. 2)