Aus dem Fachörterbuch:

Energieverbrauchskennwert

Der Energieverbrauchskennwert gibt den (tatsächlich) gemessenen Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Jahr und m² Fläche eines Gebäudes (kWh/m² * a) wieder und soll das Gebäude energetisch bewerten.

Der tatsächliche Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser, der für mindestens drei vorhergehende Kalenderjahre oder mindestens drei vorhergehende Abrechnungsjahre erfasst werden muss, wird mit Klimafaktoren, die sich aus den örtlichen Wetterdaten ergeben, auf ein standardisiertes Klima für Deutschland umgerechnet. Dies soll einen deutschlandweiten Vergleich von Gebäuden mit gleicher Berechnungsgrundlage ermöglichen. Ein Rückschluss auf den tatsächlichen Verbrauch ist nicht möglich. Grund hierfür sind das tatsächliche Nutzerverhalten sowie das Klima, das i.d.R. von dem errechneten Energieverbrauchskennwert abweicht.

Beispiel:
Für zwei baugleiche Einfamilienwohnhäuser liegt jeweils ein Verbrauchsausweis vor. Im Haus A wohnt eine alleinstehende berufstätige Person und in Haus B ein Rentnerehepaar, das die überwiegende Zeit zu Hause ist. Obwohl beide Gebäude über den gleichen bautechnischen Standard sowie Anlagentechnik verfügen, weichen die Ergebnisse des Energieausweises bzw. der Energieverbrauch stark voneinander ab. Grund hierfür ist das Nutzerverhalten.

Energieausweise, die auf der Grundlage des Energieverbrauchs erstellt wurden, sind je nach vorherigem Nutzer für den Erwerber nicht besonders aussagekräftig.

Der Energieverbrauchskennwert eines Gebäudes ist bspw. im Energieausweis gemäß EnEV zu finden.