Aus dem Fachörterbuch:

Ertragswertverfahren (Verkehrswertermittlung)

Legaldefinition: §§ 17 – 20 ImmoWertV

Beim Ertragswertverfahren wird der Wert von bebauten und unbebauten Grundstücken auf der Grundlage der für diese Grundstücke nachhaltig erzielbaren Erträge ermittelt.

Das Ertragswertverfahren ist zur Bewertung von solchen bebauten Grundstücken anzuwenden, die üblicherweise vorrangig zum Zwecke der Ertragserzielung erworben, genutzt bzw. bebaut werden.

Stützend, d.h. ergänzend zu anderen Wertermittlungsverfahren, wird das Ertragswertverfahren auch zur Bewertung von solchen bebauten Grundstücken angewendet, die üblicherweise sowohl eigengenutzt als auch fremdgenutzt werden (z.B. Zweifamilienwohnhausgrundstücke, Gewerbegrundstücke, Geschäftsgrundstücke mit Läden im EG und einer Wohnung im OG).

Bei unbebauten oder geringfügig bebauten Grundstücken sind Ertrags(wert)überlegungen dann (ergänzend) anzustellen, wenn für das Grundstück eine nachhaltig erzielbare Pacht oder Rendite vertraglich vereinbart und gesichert ist.

Die Ertragswertermittlung analysiert die Wirtschaftlichkeit einer Immobilie.

Bei der Ertragswertermittlung wird der Bodenwert getrennt vom Wert der baulichen Anlagen ermittelt, Dabei soll der Bodenwert grundsätzlich im Vergleichswertverfahren so ermittelt werden, wie er sich ergeben würde, wenn das Grundstück unbebaut wäre.