Aus dem Fachörterbuch:

Flurstück

Ein Teil der Erdoberfläche, der von einer in sich zurücklaufenden Linie umschlossen wird und unter einer besonderen Nummer im Liegenschaftskataster geführt wird (kleinste Buchungseinheit des Liegenschaftskatasters).
Ein Grundstück kann aus mehreren Flurstücken bestehen, nicht jedoch umgekehrt.
Eine Ausnahme besteht für Anliegerwege, -gräben und -wasserläufe, die kein selbständiges Grundstück bilden, sondern Bestandteile der Grundstücke sind, über die sie führen, bzw. zwischen denen sie herfließen. Für diese werden Flurstücke gebildet, die Teile verschiedener Grundstücke enthalten.
Der Begriff wurde durch den sogenannten „Reichsschätzungsübernahmeerlass“ von 1936 reichseinheitlich eingeführt.