Aus dem Fachörterbuch:
Flurstück
Ein Teil der Erdoberfläche, der von einer in sich zurücklaufenden  Linie umschlossen wird und unter einer besonderen Nummer im  Liegenschaftskataster geführt wird (kleinste Buchungseinheit des  Liegenschaftskatasters).
Ein Grundstück kann aus mehreren Flurstücken bestehen, nicht jedoch umgekehrt.
Eine  Ausnahme besteht für Anliegerwege, -gräben und -wasserläufe, die kein  selbständiges Grundstück bilden, sondern Bestandteile der Grundstücke  sind, über die sie führen, bzw. zwischen denen sie herfließen. Für diese  werden Flurstücke gebildet, die Teile verschiedener Grundstücke  enthalten.
Der Begriff wurde durch den sogenannten „Reichsschätzungsübernahmeerlass“ von 1936 reichseinheitlich eingeführt.