Aus dem Fachörterbuch:
Bauerwartungsland
Legaldefinition: § 3 Abs. 2 ImmoWertV
Wesentliche Kriterien für die Wertbildung und Bewertung von Bauerwartungsland sind:
– Es besteht keine Sicherheit, sondern nur eine mehr oder weniger große „Chance“, dass die Fläche in absehbarer Zeit einer baulichen
Nutzung zugeführt wird.
– Diese Chance ist labil, sie kann sich auch durch Änderung von Planungen oder tatsächlichen Entwicklungen grundsätzlich
entschädigungslos wieder reduzieren oder ganz verflüchtigen.
– Chancen, Risiken, Entwicklungskosten und Wartezeiten bis zur Baureife können sehr unterschiedliche Größen besitzen. Demzufolge
weist Bauerwartungsland absolut und relativ (d.h. im Verhältnis zum Wert des baureifen Landes) grundsätzlich eine große Wertspanne
auf.
– Eine fundierte Bewertung verlangt (deshalb) jeweils eine individuelle und differenzierte Qualifizierung und Quantifizierung der gegebenen
Wertmerkmale (insbesondere Potenziale, Risiken, Wartezeiten, Entwicklungskosten).
– Die Bewertungsansätze zur Berücksichtigung von Qualitätsunterschieden beim werdenden Bauland (z.B. Risikoabschläge, Kosten- und
Wertansätze, Abzinsungszinssätze) müssen durch Kaufpreisanalysen abgeleitet und die Ergebnisse mit Kaufpreisen verglichen werden.
Wenn dies nicht geschieht, besitzen die Bewertungsergebnisse eine relativ große Ergebnissicherheit.