Aus dem Fachörterbuch:
Bewirtschaftungskosten
Legaldefinition: § 32 ImmoWertV; § 24 II. BV
Kosten, die für eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung und zulässige Nutzung eines (bebauten) Grundstücks regelmäßig aufzuwenden sind und nicht durch Umlagen oder sonstige Kostenübernahmen gedeckt sind; hierzu gehören insbesondere Verwaltungskosten, Betriebskosten, Instandhaltungskosten und das Mietausfallwagnis.