Aus dem Fachörterbuch:

EnEV 2015

Am 24. Juli 2007 wurde die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) 2007 im Bundeskabinett verkündet. Die Energieeinsparverordnung ist am 01.10.2007 in Kraft getreten und zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 24. Oktober 2015.

Die EnEV regelt folgende Bereiche:

  • Energetische Mindestanforderungen für Neubauten und für Modernisierung, Umbau, Ausbau und Erweiterung bestehender Gebäude
  • Mindestanforderungen für Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie Warmwasserversorgung
  • Erstellung von Energieausweisen für Bestandsgebäude und Neubauten
  • Energetische Inspektion von Klimaanlagen
  • Ahndung von Verstößen (Ordnungswidrigkeiten)
  • Regelung der Stichprobenkontrollen von Energieausweisen und Inspektionsberichten von Klimaanlagen