Aus dem Fachörterbuch:
EnEV 2015
Am 24. Juli 2007 wurde die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) 2007 im Bundeskabinett verkündet. Die Energieeinsparverordnung ist am 01.10.2007 in Kraft getreten und zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 24. Oktober 2015.
Die EnEV regelt folgende Bereiche:
- Energetische Mindestanforderungen für Neubauten und für Modernisierung, Umbau, Ausbau und Erweiterung bestehender Gebäude
- Mindestanforderungen für Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie Warmwasserversorgung
- Erstellung von Energieausweisen für Bestandsgebäude und Neubauten
- Energetische Inspektion von Klimaanlagen
- Ahndung von Verstößen (Ordnungswidrigkeiten)
- Regelung der Stichprobenkontrollen von Energieausweisen und Inspektionsberichten von Klimaanlagen