Aus dem Fachörterbuch:

Sachwertverfahren (Verkehrswertermittlung)

Legaldefinition: §§ 35 – 37 ImmoWertV

Bei Verkehrswertermittlungen mittels Sachwertverfahren wird der Wert von bebauten (und ausnahmsweise auch von unbebauten) Grundstücken auf der Grundlage ihres (marktüblichen) Substanzwerts abgeleitet. Der Substanzwert setzt sich aus dem Wert der auf dem Grundstück vorhandenen baulichen und nicht baulichen Anlagen sowie dem Bodenwert zusammen.

Die Sachwertrichtlinie (SW-RL) inklusiv der NHK 2010 (Anlage 1 SW-RL) wurde zum 01.01.2022 durch die ImmoWertV inklusiv der NHK 2010 (Anlage 4) ersetzt.