Aus dem Fachörterbuch:

Vergleichswertverfahren

Legaldefinition: §§ 24, 25 ImmoWertV

Unter dem Vergleichswertverfahren werden alle Verfahren subsumiert, die in ihrem Ursprung auf tatsächlich realisierten Kauf- oder Mietpreisen basieren. Vergleichswertverfahren lassen sich wie folgt unterteilen:

1. Vergleichspreisverfahren
2. Vergleichsfaktorverfahren
3. Deduktive Vergleichswertverfahren
4. Gesamtheitliche Vergleichswertverfahren
5. Sonstige indirekte Vergleichswertverfahren

Zum 01.01.2022 löste die ImmoWertV die Richtlinie zur Ermittlung des Vergleichswerts und des Bodenwerts (Vergleichswertrichtlinie – VW-RL) ab.