Aus dem Fachörterbuch:

Vergleichswertverfahren

Legaldefinition: §§ 15, 16 ImmoWertV

Unter dem Vergleichswertverfahren werden alle Verfahren subsumiert, die in ihrem Ursprung auf tatsächlich realisierten Kauf- oder Mietpreisen basieren. Vergleichswertverfahren lassen sich wie folgt unterteilen:

1. Vergleichspreisverfahren
2. Vergleichsfaktorverfahren
3. Deduktive Vergleichswertverfahren
4. Gesamtheitliche Vergleichswertverfahren
5. Sonstige indirekte Vergleichswertverfahren

Am 20.03.2014 wurde die Richtlinie zur Ermittlung des Vergleichswerts und des Bodenwerts (Vergleichswertrichtlinie – VW-RL) im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Richtlinie löst zusammen mit der Sachwertrichtlinie und der Ertragswertrichtlinie (EW-RL) die WertR ab.